Aufgaben und Ziele

 

Die Aufgaben und Ziele der Gleichstellungsarbeit an Universitäten ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen/Richtlinien.

An der Universität erfordert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern immer noch die Förderung von Wissenschaftlerinnen. Darum sind die Hochschulen verpflichtet, Gleichstellungsförderpläne aufzustellen. Über deren Umsetzung und ihre gesamte Arbeit berichtet die Universitäts-Gleichstellungsbeauftragte einmal jährlich dem Senat.
Die Universitäts-Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterinnen sind Ansprechpartnerinnen für alle Wissenschaftlerinnen und Studentinnen, die als Frauen benachteiligt oder diskriminiert werden. Auch bei sexuellen Belästigungen finden Sie hier Unterstützung. Es gehört zu den Aufgaben der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten bei Einstellung im wissenschaftlichen Dienst (nur Planstellen) mitzuwirken.
(Das vom einstellenden Institut auszufüllende Formblatt finden Sie im Intranet der Universität Hoheneheim als Vordruck von der Personalabteilung).

Neben den gesetzlich festgelegten Aufgaben hat jede Gleichstellungsbeauftragte die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen. Wenn Sie diese kennen lernen möchten, klicken Sie bitte einfach auf die entsprechende Stelle:

Für Anregungen und Wünsche sind  wir immer offen. Melden Sie sich doch einfach bei uns oder schauen Sie im Gleichstellungsbüro vorbei!