Was ist im "Fall des Falles" zu tun?
Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, ist schnelles und strukturiertes Handeln wichtig. Die folgenden Schritte helfen Ihnen dabei, die wichtigsten formalen, organisatorischen und persönlichen Weichen zu stellen.
Die wichtigsten Schritte im Überblick
- Frühzeitig Kontakt zum örtlichen Pflegestützpunkt aufnehmen, bei Krankenhausaufenthalten auch zur Überleitungspflege.
- Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen – Leistungen gelten ab dem Antragsdatum.
- Ggf. ergänzende Anträge beim zuständigen Landratsamt (Amt für Soziales) stellen.
- Auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) vorbereiten, ein Pflegetagebuch führen und bei der Begutachtung anwesend sein.
- Einen kostenlosen Pflegekurs besuchen, um Sicherheit im Umgang mit der Pflegesituation zu gewinnen.
- Nach Erhalt oder Ablehnung des Pflegegrades das Pflegegutachten anfordern und prüfen.
- Klären, ob ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden kann.
- Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bzw. Studium prüfen.
- Entlastende Angebote wie Tagespflege oder weitere Unterstützungsleistungen einbeziehen.
- Versicherungs- und Sozialansprüche klären: automatischer Unfallversicherungsschutz, mögliche Renten- und Arbeitslosenversicherungsansprüche bei umfangreicher Pflegetätigkeit sowie ggf. freiwillige Krankenversicherung bei Berufsaufgabe.
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung rechtzeitig besprechen und regeln.
Weitere Informationen gibt es in der Pflegebroschüre "Was ist, wenn...? 22 Fragen zum Thema Pflege" der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Soziales und Teilhabe.