Dual Career - Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Gemeinsam neue Wege gehen: Die Dual-Career-Servicestelle unterstützt und berät Partner und Partnerinnen neu berufener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Fragen der eigenen beruflichen Karriere und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Stellenangebote | Wohnen | Betreuungsangebote für Kinder | Pflege von Angehörigen | Vorsorge und rechtliche Absicherung | Kontakt

Stellenangebote


Betreuungsangebote für Kinder

Das Betreuungsangebot für Universitätsangehörige auf dem Campus der Universität beinhaltet Kindergärten, Tagesstätten, Tagheime und Eltern-Kind-Gruppen. Sie bewerben sich über das Online-Formular - einmalig für alle in Frage kommenden Einrichtungen. Abhängig von Ihrem Status und dem Alter Ihres Kindes bei gewünschtem Eintrittsdatum stellt Ihnen das Formular ein ausgewähltes Angebot zur Auswahl.

 Mehr Informationen zum Betreuungsangebot für Kinder

Betreuung in besonderen Situationen

Auch für besondere Situationen sind wir gerüstet: Betreuungsangebote wie die Kinderfeuerwehr oder die Campusferien der Universität Hohenheim unterstützen Familien dabei, Beruf und Studium flexibel mit dem Familienalltag zu vereinbaren.

Weitere Betreuungsangebote in der Umgebung

  • Kinderhaus Birkach
  • Palotti-Kindergarten
  • Kindergarten "Villa Eckstein"
  • Städtisches Kindertagheim "Chausseefeld"

Mehr Informationen zu den Betreuungsangeboten in der Umgebung

Evniki Kiourti

Mitarbeiterin der Notfall-Betreuung "Kinderfeuerwehr" (Kinderbetreuung)






Kontakt

Pflege von Angehörigen

Informationen und Unterstützung zur Vereinbarkeit von Pflegeverantwortung und Studium bzw. Beruf helfen Angehörigen, die Pflege nahestehender Personen zu organisieren und Belastungen im Alltag besser zu bewältigen.

Pflegelotsinnen

Die Pflegelotsinnen der Universität Hohenheim unterstützen pflegende Beschäftigte und Studierende als erste vertrauensvolle Anlaufstelle und erleichtern ihnen den Weg zu passenden Angeboten.

  • Erstanlaufstelle und Vertrauensperson
  • Geschulte Ansprechpartner:innen und Kontaktpersonen
  • Brückenbauer:innen zwischen pflegenden Arbeitnehmer:innen bzw. Studierenden und Pflegediensten oder Beratungsstellen
  • Engagierte, freiwillig tätige Kolleg:innen
  • Wegweiser:innen – keine Betreuer:innen
  • Keine Dauerbegleitung

Dipl. oec. Rotraud Konca

Gleichstellungsreferentin
Ansprechperson zu Fragen der Pflege




0711 459 23478

Kontakt

Andrea Unger

Beauftragte für Chancengleichheit
Ansprechperson zu Fragen der sexuellen Belästigung (wissenschaftsunterstützender Bereich)


Emil-Wolff-Str. 30, 70599 Stuttgart
0711 459 24244

Kontakt

Was ist im "Fall des Falles" zu tun?

Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, ist schnelles und strukturiertes Handeln wichtig. Die folgenden Schritte helfen Ihnen dabei, die wichtigsten formalen, organisatorischen und persönlichen Weichen zu stellen.

Die wichtigsten Schritte im Überblick

  • Frühzeitig Kontakt zum örtlichen Pflegestützpunkt aufnehmen, bei Krankenhausaufenthalten auch zur Überleitungspflege.
  • Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen – Leistungen gelten ab dem Antragsdatum.
  • Ggf. ergänzende Anträge beim zuständigen Landratsamt (Amt für Soziales) stellen.
  • Auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) vorbereiten, ein Pflegetagebuch führen und bei der Begutachtung anwesend sein.
  • Einen kostenlosen Pflegekurs besuchen, um Sicherheit im Umgang mit der Pflegesituation zu gewinnen.
  • Nach Erhalt oder Ablehnung des Pflegegrades das Pflegegutachten anfordern und prüfen.
  • Klären, ob ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden kann.
  • Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bzw. Studium prüfen.
  • Entlastende Angebote wie Tagespflege oder weitere Unterstützungsleistungen einbeziehen.
  • Versicherungs- und Sozialansprüche klären: automatischer Unfallversicherungsschutz, mögliche Renten- und Arbeitslosenversicherungsansprüche bei umfangreicher Pflegetätigkeit sowie ggf. freiwillige Krankenversicherung bei Berufsaufgabe.
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung rechtzeitig besprechen und regeln.


Weitere Informationen gibt es in der Pflegebroschüre "Was ist, wenn...? 22 Fragen zum Thema Pflege" der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Soziales und Teilhabe.

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkte sind kommunale, kostenfreie und trägerneutrale Beratungsstellen für alle Fragen rund um Pflege. Sie informieren zu regionalen Angeboten, unterstützen bei der Organisation passender Hilfen und vermitteln bei Bedarf an Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen, Kurse oder weitere Unterstützungsangebote.


Neben den Pflegestützpunkten bieten auch die Pflegeberater:innen der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Pflegedienst Compass für Privatversicherte individuelle Beratung und Unterstützung an.

Ambulant, teilstationär oder stationär? Die wichtigsten Hilfsangebote

Je nach Umfang der Pflegebedürftigkeit kommen unterschiedliche Versorgungsformen in Betracht. Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick über ambulante, teilstationäre und vollstationäre Angebote sowie deren wichtigste Rahmenbedingungen.

Die Leistungstabellen im Überblick

Ambulante Pflege

Die ambulante Pflege unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch Leistungen wie Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung. Sie ermöglicht es, trotz Pflegebedürftigkeit in der gewohnten Umgebung zu bleiben. Ab Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten, die Abrechnung erfolgt direkt über den Pflegedienst. Zusätzliche Leistungen sind privat zu tragen.

Teilstationäre (Tages- oder Nacht-) Pflege

Die teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege) greift, wenn die häusliche Versorgung nicht mehr ausreicht. Pflegebedürftige werden in der Regel morgens abgeholt, nachmittags zurückgebracht oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut und versorgt. Ab Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten. Darüber hinausgehende Leistungen sind privat zu tragen.

Vollstationäre Pflege - Kurzzeitpflege

Die vollstationäre Kurzzeitpflege bietet eine umfassende Versorgung rund um die Uhr in unterschiedlichen Wohn- und Pflegeformen, etwa im Altenwohnheim mit eigener Haushaltsführung, im Altenheim oder im Pflegeheim mit pflegerischer Betreuung. Die Pflegeversicherung beteiligt sich ab Pflegegrad 2 an den Kosten, der Anspruch umfasst bis zu vier Wochen pro Jahr. Die Unterkunft und Verpflegung des Pflegepersonals sind selbst zu zahlen, bei Bedarf kann das zuständige Amt für Soziales beim Landratsamt unterstützen.

Wohnformen für pflegebedürftige Menschen

Pflegebedürftige Menschen haben je nach individuellem Unterstützungsbedarf und persönlicher Lebenssituation verschiedene Möglichkeiten, ihre Wohnsituation passend zu gestalten.

  • Eigene Wohnung/eigenes Haus
  • Selbstorganisierte Wohn- oder Hausgemeinschaft
  • Quartiersbezogene Wohnkonzepte
  • Betreutes Wohnen
  • Ambulant unterstützte Wohngemeinschaften (bis zu 12 Pflegebedürftige)

Kontakt

Fachberatungsstelle für ambulant unterstützte Wohnformen
Tel.: 0711 6375 764


E-Mail: fawo@kvjs.de


www.kvjs.de

Vorsorge und rechtliche Absicherung

Eine frühzeitige rechtliche Vorsorge hilft, den eigenen Willen festzuhalten und Angehörige in schwierigen Situationen zu entlasten.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung legt fest, wie medizinisch verfahren werden soll, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann. Sie dient als wichtige Entscheidungshilfe für Ärzt*innen und entlastet Angehörige.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, welche Person im Bedarfsfall vom Gericht als rechtliche Betreuer:in eingesetzt werden soll. Die Eignung wird vor der Bestellung gerichtlich geprüft.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln, Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen.

Kontakt

Büro für Gleichstellung & Diversität (025)

Emil-Wolff-Str. 30
70599 Stuttgart

gleichstellung@uni-hohenheim.de

Tel. 0711 459 23478
Fax 0711 459 23720