Gesetzliche Grundlagen
Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten unterliegt den folgenden Gesetzen:
- Grundgesetz (GG), Art. 3
- Hochschulrahmengesetz (HRG), § 3
- Universitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg §4 und §19
Die rechtlichen Grundlagen für die Universität hinsichtlich der Gleichstellungsarbeit sind in folgenden Punkten festgelegt:
- Grundordnung § 7, § 12
- Gleichstellungsförderplan der Universität Hohenheim für den wissenschaftlichen Bereich
- Fakultätsgleichstellungsförderpläne: Gfpl Fakultät N, Gfpl Fakultät A, Gfpl Fakultät W
- Mitwirkung der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten bei Einstellungen im wissenschaftlichen Dienst
Ergänzend sind folgende Gesetze zu Gleichstellungsfragen von Interesse:
- Gleichberechtigungsgesetz des Bundes (liegt im Gleichstellungsbüro vor)
- Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) des Landes Baden-Württemberg
- Bundesgleichstellungsgesetz als pdf
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