Gesetzliche Grundlagen

 

Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten unterliegt den folgenden Gesetzen:

  • Grundgesetz (GG), Art. 3
  • Hochschulrahmengesetz (HRG), § 3
  • Universitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg §4 und §19

Die rechtlichen Grundlagen für die Universität hinsichtlich der Gleichstellungsarbeit sind in folgenden Punkten festgelegt:

  • Grundordnung § 7, § 12
  • Gleichstellungsförderplan der Universität Hohenheim für den wissenschaftlichen Bereich
  • Fakultätsgleichstellungsförderpläne: Gfpl Fakultät N, Gfpl Fakultät A, Gfpl Fakultät W
  • Mitwirkung der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten bei Einstellungen im wissenschaftlichen Dienst

Ergänzend sind folgende Gesetze zu Gleichstellungsfragen von Interesse:

  • Gleichberechtigungsgesetz des Bundes (liegt im Gleichstellungsbüro vor)
  • Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) des Landes Baden-Württemberg
  • Bundesgleichstellungsgesetz als pdf

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