Ansprechpersonen / Pflegelotsinnen
Dipl. oec. Rotraud Konca
Mail: konca@uni-hohenheim.de
Tel.: 0711 459 23478
Andrea Unger
Mail: bfc@uni-hohenheim.de
Tel.: 0711 459 24244
Pflegelotsen – wer sind wir?
· Erstanlaufstelle - Vertrauensperson
· Geschulte Ansprechpartner*innen und Kontaktpersonen
· Brückenbauer*innen zwischen pflegenden Arbeitnehmer*innen / Studierenden und Pflegediensten / Beratungsstellen
· Pflegelots*innen sind engagierte freiwillig tätige Kolleg*innen
· Wegweiser - keine Betreuer*innen
· Keine Dauerbegleitung
Pflegestützpunkte
https://www.pflegestuetzpunkte-deutschlandweit.de/
https://www.stuttgart.de/pflegestuetzpunkt
· Träger: Kommune, Freie Träger
· Zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema Pflege
· Neutrale und kostenfreie Beratung über Gesamtangebote
· Achtung der Selbstbestimmtheit
· Wahrung der Schweigepflicht
· Trägerneutralität durch Anbindung an den Landkreis
· Kenntnisse regionaler Strukturen
· Vernetzung und Koordination aller Hilfs- und Unterstützungsangebote
· Individuelle Koordination von Hilfeleistungen
· Pflegedienste für die Betreuung zu Hause
· Tages- oder Kurzzeitpflege
· Suche nach einem Heimplatz
· Pflegekurse
· Selbsthilfegruppen und ehrenamtliches Engagement
· Beratung im Vorfeld von Pflege
Alternativ:
Pflegeberater: Träger: Gesetzliche Krankenkassen
Compass: Träger: Private Krankenkassen
Was ist zu tun im „Fall des Falles?
· Kontakt aufnehmen zum örtlichen Pflegestützpunkt oder bei Krankenhausaufenthalt zur Überleitungspflege.
· Antragstellung bei der Pflegekasse, um einen Pflegegrad zu erhalten. Leistungsbeginn ab Antragstellung!
· Antrag beim zuständigen Landratsamt (Amt für Soziales), falls erforderlich.
· Vorbereitung auf MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) – Begutachtung!
· Pflegetagebuch führen!
https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/flyer-broschueren/pflegetagebuch-kkh.pdf
· Bei der Begutachtung anwesend sein.
· Einen Pflegekurs besuchen. Kostenlos!
· Bei Erhalten oder Ablehnung eines Pflegegrades Pflegegutachten schicken lassen!
· Prüfen, ob Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis gegeben sind.
www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/Das+Recht+behinderter+Menschen.html
· Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege prüfen.
· Möglichkeiten einer Tagespflege und anderen entlastenden Hilfen prüfen!
· Automatischer Unfallversicherungsschutz, auch nur bei gelegentlicher Pflege.
· Die Hauptpflegeperson erwirbt sich Renten- und Arbeitslosenversicherungsansprüche, wenn sie
nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist
und gleichzeitig einer Pflegetätigkeit von 10 Stunden pro Woche auf 2 Tage verteilt nachgeht
· Bei Berufsaufgabe Antrag zur freiwilligen Krankenversicherung stellen.
· Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung besprechen!
Broschüre „Was ist wenn? 22 Fragen zum Thema Pflege“
Mit dieser Broschüre möchten wir Sie unterstützen, die Hilfe- und Entlastungsangebote in unserer Stadt in Anspruch nehmen zu können. Die Mitarbeiterinnen der Pflegestützpunkte beim Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart beraten und unterstützen Sie, wo immer Sie Hilfe benötigen
Herausgeber: Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt in Verbindung mit der Abteilung Kommunikation:
Die wichtigsten Hilfsangebote – ambulant, teilstationär und stationär
Ambulante Pflege
· Unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege,
z. B. Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, gezielte Betreuungsleitungen
· Ermöglicht Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben
· Die Krankenkassen beteiligen sich ab Pflegegrad 2.
· Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
· Alle weiteren Leistungen zahlt der/ die Pflegebedürftige selbst.
Teilstationäre (Tages- oder Nacht-) Pflege
· Wird gewährt, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.
· Pflegebedürftige werden meist morgens abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht.
· Betreuung und Versorgung der Pflegebedürftigen nachts in Pflegeheimen.
Vollstationäre Pflege - Kurzzeitpflege
· Umfassende Versorgung rund um die Uhr in
Altenwohnheim, eigene kleine Wohnung mit eigener Haushaltsführung
Altenheim, keine eigene Haushaltsführung, pflegerische Betreuung
Pflegeheim, Einzel- oder Doppelzimmer mit pflegerischer Versorgung
· Pflegeversicherung bezuschusst ab Pflegegrad 2
· Anspruch auf 4 Wochen im Jahr
· Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlt der / die Pflegebedürftige selbst
· Unterstützung durch zuständiges Amt für Soziales bei den Landratsämtern je nach Bedarf
Leistungstabellen im Überblick:
· http://www.pflege-grad.org/tabellen.html
· https://www.aok.de/gp/leistungen-pflegeversicherung
· https://www.pflegeversicherung-tarif.de/pflegegrade-1-2-3-4-5
Wohnformen für pflegebedürftige Menschen
· Eigene Wohnung
· Selbstorganisierte Wohn-/ Hausgemeinschaft
· Quartiersbezogene Konzepte
· Betreutes Wohnen
· Ambulant unterstützte Wohngemeinschaften, bis zu 12 Pflegebedürftige
Kontakt: Fachberatungsstelle für ambulant unterstützte Wohnformen
Tel.: 0711 6375 764
Email: fawo@kvjs.de
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung bringt den Willen des Patienten / der Patientin für den Fall zum Ausdruck, dass er / sie sich selbst nicht mehr äußern kann. Sie dient der Entlastung von Angehörigen und ist eine Entscheidungshilfe für den Arzt / die Ärztin.
Download der „Patientenverfügung“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html
Vorsorgevollmacht
Sie beauftragen eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln,
zu entscheiden, Verträge abzuschließen.
Download der Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html
Betreuungsverfügung
Durch einen Auftrag an das Gericht kann eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrer rechtlichen Betreuer*in bestellt werden. Die Betreuer*in wird von einem Richter auf die Eignung überprüft, bevor er / sie für den Betroffenen entscheiden darf.
Download „Betreuungsverfügung“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Betreuungsverfuegung.html
weitere wichtige Themen
“Gewaltprävention in der Pflege” (sanubi.de/haeusliche-pflege/gewalt-in-der-pflege)
“Einsamkeit in der häuslichen Pflege” (sanubi.de/haeusliche-pflege/einsamkeit)
Weitere Beratungsstellen
Netzwerk Demenz Stuttgart:
http://www.demenz-stuttgart.de/hilfreiche-adressen/wichtige-anlaufstellen-in-stuttgart.html
Sozialpsychiatrischer Dienst für alte Menschen Esslingen – SOFA: