Ansprechpersonen / Pflegelotsinnen

 

Dipl. oec. Rotraud Konca

Mail:    konca@uni-hohenheim.de

Tel.:     0711 459 23478

 

Andrea Unger

Mail:    bfc@uni-hohenheim.de

Tel.:     0711 459 24244

 

Pflegelotsen – wer sind wir?

·         Erstanlaufstelle - Vertrauensperson

·         Geschulte Ansprechpartner*innen und Kontaktpersonen

·         Brückenbauer*innen zwischen pflegenden Arbeitnehmer*innen / Studierenden und Pflegediensten / Beratungsstellen

·         Pflegelots*innen sind engagierte freiwillig tätige Kolleg*innen

·         Wegweiser - keine Betreuer*innen 

·         Keine Dauerbegleitung

 

Pflegestützpunkte

https://www.pflegestuetzpunkte-deutschlandweit.de/

https://www.stuttgart.de/pflegestuetzpunkt

 

·         Träger: Kommune, Freie Träger

·         Zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema Pflege

·         Neutrale und kostenfreie Beratung über Gesamtangebote

·         Achtung der Selbstbestimmtheit

·         Wahrung der Schweigepflicht

·         Trägerneutralität durch Anbindung an den Landkreis

·         Kenntnisse regionaler Strukturen

·         Vernetzung und Koordination aller Hilfs- und Unterstützungsangebote

·         Individuelle Koordination von Hilfeleistungen

·         Pflegedienste für die Betreuung zu Hause

·         Tages- oder Kurzzeitpflege

·         Suche nach einem Heimplatz

·         Pflegekurse

·         Selbsthilfegruppen und ehrenamtliches Engagement

·         Beratung im Vorfeld von Pflege

 

Alternativ:

Pflegeberater: Träger: Gesetzliche Krankenkassen

      Compass: Träger: Private Krankenkassen

 

Was ist zu tun im „Fall des Falles?

·         Kontakt aufnehmen  zum örtlichen Pflegestützpunkt oder bei Krankenhausaufenthalt zur Überleitungspflege.

·         Antragstellung bei der Pflegekasse, um einen Pflegegrad zu erhalten. Leistungsbeginn ab Antragstellung!

·         Antrag beim zuständigen Landratsamt (Amt für Soziales), falls erforderlich.

·         Vorbereitung auf MDK  (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) – Begutachtung!

·         Pflegetagebuch führen!

https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/flyer-broschueren/pflegetagebuch-kkh.pdf

·         Bei der Begutachtung anwesend sein.

·         Einen Pflegekurs besuchen. Kostenlos!

·         Bei Erhalten oder Ablehnung eines Pflegegrades Pflegegutachten schicken lassen!

·         Prüfen, ob Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis gegeben sind.

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/01_Schwerbehindertenausweis/Schwerbehindertenausweis.html

www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/Das+Recht+behinderter+Menschen.html

 

·         Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege prüfen.

·         Möglichkeiten einer Tagespflege und anderen entlastenden Hilfen prüfen!

·         Automatischer Unfallversicherungsschutz, auch nur bei gelegentlicher Pflege.

·         Die Hauptpflegeperson erwirbt sich Renten- und Arbeitslosenversicherungsansprüche, wenn sie

      nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist

      und gleichzeitig einer Pflegetätigkeit von 10 Stunden pro Woche auf 2 Tage verteilt nachgeht

·         Bei Berufsaufgabe Antrag zur freiwilligen Krankenversicherung stellen.

·         Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung besprechen! 

Broschüre „Was ist wenn? 22 Fragen zum Thema Pflege“

Mit dieser Broschüre möchten wir Sie unterstützen, die Hilfe- und Entlastungsangebote in unserer Stadt in Anspruch nehmen zu können. Die Mitarbeiterinnen der Pflegestützpunkte beim Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart beraten und unterstützen Sie, wo immer Sie Hilfe benötigen

Herausgeber: Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt in Verbindung mit der Abteilung Kommunikation:

 

Die wichtigsten Hilfsangebote – ambulant, teilstationär und stationär

Ambulante Pflege

·         Unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege,

      z. B. Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, gezielte Betreuungsleitungen

·         Ermöglicht Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben

·         Die Krankenkassen beteiligen sich ab Pflegegrad 2.

·         Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

·         Alle weiteren Leistungen zahlt der/ die Pflegebedürftige selbst.

 

Teilstationäre (Tages- oder Nacht-) Pflege

·         Wird gewährt, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.

·         Pflegebedürftige werden meist morgens abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht.

·         Betreuung und Versorgung der Pflegebedürftigen nachts in Pflegeheimen.

 

Vollstationäre Pflege - Kurzzeitpflege

·         Umfassende Versorgung rund um die Uhr in

             Altenwohnheim, eigene kleine Wohnung mit eigener Haushaltsführung

             Altenheim, keine eigene Haushaltsführung, pflegerische Betreuung

              Pflegeheim, Einzel- oder Doppelzimmer mit pflegerischer Versorgung

·         Pflegeversicherung bezuschusst ab Pflegegrad 2

·         Anspruch auf 4 Wochen im Jahr

·         Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlt der / die Pflegebedürftige selbst

·         Unterstützung durch zuständiges Amt für Soziales bei den Landratsämtern je nach Bedarf

Leistungstabellen im Überblick:

·         http://www.pflege-grad.org/tabellen.html

·        https://www.aok.de/gp/leistungen-pflegeversicherung

·         https://www.pflegeversicherung-tarif.de/pflegegrade-1-2-3-4-5

 

Wohnformen für pflegebedürftige Menschen

·         Eigene Wohnung

·         Selbstorganisierte Wohn-/ Hausgemeinschaft

·         Quartiersbezogene Konzepte

·         Betreutes Wohnen

·         Ambulant unterstützte Wohngemeinschaften, bis zu 12 Pflegebedürftige

 

Kontakt:          Fachberatungsstelle für ambulant unterstützte Wohnformen

Tel.: 0711 6375 764

Email: fawo@kvjs.de

www.kvjs.de

 

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung bringt den Willen des Patienten / der Patientin für den Fall zum Ausdruck, dass er / sie sich selbst nicht mehr äußern kann. Sie dient der Entlastung von Angehörigen und ist eine Entscheidungshilfe für den Arzt / die Ärztin.

 

Download der „Patientenverfügung“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html

 

 

Vorsorgevollmacht

Sie beauftragen eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln,

zu entscheiden, Verträge abzuschließen.

 

Download der Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html

 

Betreuungsverfügung

Durch einen Auftrag an das Gericht kann eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrer rechtlichen Betreuer*in bestellt werden. Die Betreuer*in wird von einem Richter auf die Eignung überprüft, bevor er / sie für den Betroffenen entscheiden darf.

 

Download „Betreuungsverfügung  des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Betreuungsverfuegung.html

 

weitere wichtige Themen

“Gewaltprävention in der Pflege” (sanubi.de/haeusliche-pflege/gewalt-in-der-pflege)

“Einsamkeit in der häuslichen Pflege” (sanubi.de/haeusliche-pflege/einsamkeit)

 

Weitere Beratungsstellen

 Netzwerk Demenz Stuttgart:

http://www.demenz-stuttgart.de/hilfreiche-adressen/wichtige-anlaufstellen-in-stuttgart.html

 

Sozialpsychiatrischer Dienst für alte Menschen Esslingen  – SOFA:

https://www.landkreis-esslingen.de/,Lde/start/service/SOFA+_+Sozialpsychiatrischer+Dienst+fuer+alte+Menschen.html